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Im Überblick:
Bauherrenpflichten beim Grundstückskauf
Beim Grundstückskauf sind zahlreiche Bauherrenpflichten zu erfüllen. Es muss eine Vielzahl von Dokumenten und Formularen zusammengetragen und bereitgehalten werden:
- im Vorfeld die Finanzierung durch eine Bank
- der Kaufvertrag mit dem Verkäufer
Dies und mehr sind Voraussetzungen für einen erforderlichen Grundbucheintrag. Dabei fallen in vielen Fällen Gebühren an ‒ und es ist Ordnung und Übersicht geboten, damit der Grundstückskauf reibungslos funktioniert und nicht durch versäumte Behördengänge ins Stocken gerät. Im Folgenden haben wir dafür einen Überblick über die Bauherrenpflichten beim Grundstückskauf zusammengestellt.
Voraussetzung: Die Finanzierung
Eine Bank, die als Partner für die Finanzierung eines Grundstückskaufs fungieren soll, fordert begreiflicherweise zahlreiche Dokumente und Unterlagen, um sich von der Durchführbarkeit des späteren Bauvorhabens überzeugen zu können. Das Zusammenstellen dieser Informationen macht bereits einen Großteil der Bauherrenpflichten beim Grundstückskauf aus. Neben dem Kaufvertrag oder dem Entwurf für den Vertrag, den üblicherweise der durch den Käufer bestimmte Notar anfertigt, muss der Bauherr beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug sowie eine Flurkarte vom Katasteramt und einen amtlichen Lageplan vom Vermessungsamt besorgen. Zudem sind dem Portfolio für die Bank aktuelle Fotos des Grundstücks vorzulegen.
Bei der Finanzierung des Grundstückskaufs durch eine Bank zählt i. d. R. auch das Vorlegen einer Reihe von Sicherheiten zu den Bauherrenpflichten. Arbeitnehmer müssen die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate von ihrem Arbeitgeber und die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre bereithalten. Selbstständige müssen ihre Bonität durch eigene oder durch den Steuerberater zu erstellende betriebswirtschaftliche Unterlagen sowie Auswertungen und Bilanzen der letzten zwei Jahre, die Einnahmenüberschussrechnungen der letzten zwei Jahre und aktuelle Umsatzzahlen belegen. Rentner müssen ihren Rentenbescheid vorlegen. Gegebenenfalls vorhandene Kapitaleinkünfte oder angelegtes Eigenkapital müssen von der Bank entsprechend bescheinigt und bewertet werden.
Des Weiteren verlangen Banken einen tragfähigen Zahlungsplan und schließlich die notariell beurkundete Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch. All das sind zusätzliche Bauherrenpflichten, die beim Grundstückskauf erfüllt werden müssen.
Verbindlich: Der Kaufvertrag mit dem Verkäufer
Die notarielle Beglaubigung des Vertragswerks zählt ebenfalls zu den Bauherrenpflichten beim Vertragsabschluss zum Grundstückskauf. Außerdem müssen für den Vertragsschluss der Grundbuchauszug vom Grundbuchamt, der Katasterauszug vom Katasteramt, sowie der amtliche Lageplan vom Vermessungsamt vorliegen. Zusätzlich müssen die Vertragspartner durch einen Notar das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts seitens der Gemeinde bescheinigen lassen.
Zentral: Die Eintragung ins Grundbuch
Auch mit der Eintragung ins Grundbuch ist eine Reihe von weiteren Bauherrenpflichten beim Grundstückskauf verbunden. Damit die gebührenpflichtige Grundbucheintragung, für die der notariell beglaubigte Kaufvertrag vorliegen muss, stattfinden kann, ist der Kauf zunächst dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen, dann ist die entsprechende Grunderwerbsteuer zu zahlen und schließlich ist dem Grundbuchamt noch die Bescheinigung über die geleistete Zahlung (die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22) vorzulegen. Ausgestellt wird sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
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