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Versicherungen beim Hauskauf und darüber hinaus
Der Kauf eines Hauses ist ein finanzieller Kraftakt. Er will nicht nur gut geplant und solide finanziert, sondern auch richtig abgesichert sein. Gerade für die Zeit nach Abschluss des Kaufs müssen Immobilienbesitzer hohe Risikopotenziale einkalkulieren und entsprechende Versicherungen abschließen. Wie so oft ist auch bei Angeboten für Versicherungen beim Hauskauf das Kleingedruckte von großer Bedeutung.
Unabdingbar: Die Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer in jedem Falle dringend zu empfehlen. Beim über ein Bankdarlehen finanzierten Hauskauf sind entsprechende Versicherungen sogar Voraussetzung. Banken und andere Baufinanzierer bestehen zur Absicherung des Bankdarlehens mindestens auf den Abschluss einer Feuerversicherung, die Teil einer Wohngebäudeversicherung ist, um den Schutz ihrer Sicherheit, d. h. der Immobilie, gewährleistet zu wissen.
Die Feuerversicherung
Eine Gebäudefeuerversicherung kann auch separat abgeschlossen werden. Sie deckt neben Hausbränden auch Schäden durch Explosionen, etwa aufgrund von Defekten an Gasleitungen, sowie Blitz-Überspannungsschäden ab. Diese jedoch nur, wenn der Blitz direkt auf dem Grundstück einschlägt. Separate Feuerversicherungen sind mittlerweile aber recht unüblich. Etabliert hat sich dagegen die sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung, in der neben der Feuer- auch eine Leitungswasser- und eine Sturmversicherung integriert sind. Sehr zu empfehlen ist mittlerweile außerdem eine zusätzliche Absicherung gegen “erweiterte Elementarschäden”.
Die Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung ersetzt alle Schäden, die aus Rohrbrüchen in der Frischwasserversorgung des Hauses entstehen. Auf Wunsch lässt sich der Schutz weiter ausdehnen, zum Beispiel auf Schäden durch defekte Regen- oder Abwasserrohre. Berechtigterweise empfehlen Versicherungen beim Hauskauf, auch diese Risiken abzudecken.
Die Sturmversicherung
Eine Sturmversicherung schützt vor den Folgen von starkem Wind und Sturm (ab Stärke 8) sowie bei Hagelschäden. Sollte beispielsweise am Dach ein schwerer Sturmschaden entstehen, muss das Haus möglichst schnell gegen etwaige Folgeschäden (zum Beispiel durch Niederschlag) abgesichert werden. Hier hilft ein Versicherer, der die sogenannten Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten trägt.
Die Elementarschadenversicherung
In Zeiten des Klimawandels empfiehlt sich gerade in entsprechenden Risikogebieten der Schutz vor „erweiterten Elementarschäden“. Dieser Begriff umfasst katastrophale Ereignisse wie Hochwasser, Wolkenbrüche, Erdrutsche, Erdbeben, schwere Schneefälle und Lawinen. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schadenspotenziale in diesem Bereich auch in klimatisch gemäßigten Regionen zunehmen, sodass entsprechenden Versicherungen, insbesondere die Elementarschadenversicherung beim Hauskauf immer größere Bedeutung beigemessen wird. Dies gilt insbesondere in hochwassergefährdeten und anderen Risikogebieten.
Wann greift eine Versicherung, was es zu beachten gilt
- Selbstverständlich greift eine Wohngebäudeversicherung nur bei solchen Schäden am Haus, die nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht worden sind.
- Beim Hauskauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über, wobei ihm vorübergehend ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
- Beim Vergleich unterschiedlicher Policen muss neben dem Preis unbedingt der Umfang der abgedeckten Schäden und der dabei eingeschlossenen Bauteile einbezogen werden.
- Eine Wohngebäudeversicherung kann von beiden Vertragspartnern im Schadensfall außerordentlich gekündigt werden. Kündigt der Versicherer den Schutz, kann es sehr schwierig werden, anderweitig eine neue Wohngebäudeversicherung zu bekommen. Eine Alternative bieten Tarife mit Selbstbeteiligung im Schadensfall.
- Hochwasser und ihre Folgeschäden sind inzwischen immer aktuell. Das ist bisweilen schon beim Hauskauf ein ernstes Problem, denn manche Versicherungen sichern Häuser in Flussniederungen grundsätzlich nicht mehr ab, oder verlangen für solche Risikoimmobilien empfindliche Preisaufschläge.
- Die Police der Wohngebäudeversicherung muss bei baulichen Veränderungen an den Wert der Immobilie angepasst werden. Ob Anbau, Aufstockung, Dachausbau oder Photovoltaikanlage: Die Versicherungsgesellschaft muss hiervon erfahren. Sonst ist im Schadensfall möglicherweise nur ein Teil des Schadens durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Ein als Kapitalanlage vermietetes Gebäude oder ein noch unbebautes Grundstück fällt nicht in den Geltungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Hierfür gibt es spezielle Grundeigentümer-Haftpflichtversicherungen (siehe unten).
- Vermieter, deren Mieteinnahmen durch ein Schadensereignis ausbleiben, werden durch den Versicherer entschädigt. Für eine vorübergehend unbewohnbare selbst genutzte Wohnung zahlt die Versicherung einen Ausgleich, dessen Höhe sich am ortsüblichen Mietzins orientiert.
Empfehlenswert: Die Restschuldversicherung
In der langen Laufzeit von umfangreichen Darlehen kann viel passieren. Zu den beim Hauskauf zu empfehlenden Versicherungen zählt daher auch die sogenannte Restschuldversicherung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn die verbleibende Summe eines Darlehens nach dem Tod eines Ehepartners durch den Hinterbliebenen nicht weiter getilgt werden kann.
Die Restschuldversicherung - Was es zu beachten gilt:
- Die Restschuldversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung und daher personengebunden.
- Viele Banken unterbreiten begleitend zur Baufinanzierung auch Angebote für passende Restschuldversicherungen. Direktversicherer bieten diese Versicherungen für den Hauskauf jedoch oftmals günstiger an.
- Wer bereits über eine Risikolebensversicherung verfügt, kann die Finanzierung der Immobilie auch hierüber absichern und so unter Umständen Kosten sparen. Die Versicherungssumme muss für das Darlehen hoch genug sein, damit keine Restschuldversicherung mehr nötig ist. Ist die Summe zu gering, besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Versicherung für einen Teil der Restschuld.
Verpflichtend: Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Immobilienbesitz verpflichtet. Eigentümer haften immer dann, wenn beispielsweise jemand auf dem nicht gestreuten Grundstück ausrutscht oder durch herabfallende Dachziegel oder Eiszapfen zu Schaden kommt. Von dem Sonderfall des selbst genutzten Einfamilienhauses einmal abgesehen, müssen Eigentümer von unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer abschließen.
Haftpflichtversicherung, was es zu beachten gilt:
- Die private Haftpflichtversicherung von Wohnungseigentümern kommt nur für Schadensfälle auf, die auch wirklich innerhalb der Wohnung eintreten. Gegen Schäden im Treppenhaus, im Garten und vor dem Haus müssen sie sich daher gesondert absichern.
- Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sollte 3 Millionen nicht unterschreiten.
- Im Schadensfall muss der Eigentümer dem Versicherer binnen einer Woche den Fall melden, da sonst die Zahlung verweigert werden kann.
- Auch Schäden, die im Zuge von kleineren An- und Umbauten entstehen, sollten abgesichert sein, sodass später etwaige Bauherren-Haftpflichtversicherungen gespart werden können.
- Eigentümergemeinschaften erhalten oftmals sehr günstige Konditionen.
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