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Bauherrenpflichten beim Hausbau
In allen Phasen vor, während und nach dem eigentlichen Bau gilt es, eine Vielzahl von Vorschriften zu berücksichtigen. Die bauordnungsrechtlichen Pflichten werden durch die jeweilige Landesbauordnung festgelegt. Gleichwohl lässt sich ein allgemeiner Kanon der wichtigsten Regelungen und Bestimmungen für Bauherrenpflichten beim Hausbau zusammenstellen:
Bauherrenpflichten vor dem Hausbau
Das Grundstück bzw. die Baustelle ist abzusichern. Schon vom Kauf des Grundstücks an ist der Bauherr verpflichtet, auf seinem Grundstück die Verkehrssicherheit zu gewährleisteten.
Auch das Aufstellen eines von der Straße aus gut einsehbaren Baustellenschildes ist vor Baubeginn unerlässlich. Die Verantwortlichkeit sowohl für das korrekte Ausfüllen als auch für das Aushängen vorgeschriebener Vordrucke liegt letzten Endes bei den Bauherren. Wir stellen hier 2 Vordrucke aus NRW als Anschauungsmuster zur Verfügung. Hierbei unterscheiden sich die Muster die zur Kennzeichnung erforderlich sind zum einen als „genehmigungsbedürftiges Bauvorhaben“ - gekennzeichnet mit einem großen roten Punkt mittig auf weißem Hintergrund und einem „genehmigungsfreiem Bauvorhaben“, gekennzeichnet mit einem großen grünen Punkt mittig auf weißem Hintergrund.
- Anschauungsmuster genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben
- Anschauungsmuster genehmigungsfreies Bauvorhaben
- Für die Eröffnung eines Baugenehmigungsverfahrens ist ein Bauantrag zu stellen. Diesem werden Unterlagen beigefügt, deren genaue Zusammenstellung sich aus der jeweiligen Landesbauordnung ergibt. Normalerweise gehören dazu ein Lageplan, Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung mit zugehöriger Statik.
- Beim Bauaufsichtsamt ist eine Bauvoranfrage mit begleitenden Unterlagen einzureichen.
- Für das Bauvorhaben ist ein Bauleiter, gegebenenfalls auch ein Sicherheitsbeauftragter und Gesundheitskoordinator und andere am Bau beteiligte Personen zu benennen. Der Bauherr kann diese Funktionen auch selbst übernehmen. Die für die Benennung benötigten Anträge, Anzeigen und Nachweise können auch durch den beauftragten Architekten eingereicht werden.
- Der Bauplatz muss eingemessen und erschlossen sein, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Außerdem ist die Baustelle mit Bauwasser, Baustrom und Bau-WC auszustatten.
- Der baldige Beginn des Baus muss der zuständigen Behörde im Vorfeld mitgeteilt werden.
Sehr zu empfehlen: Umfassender Versicherungsschutz für Bauherren
Ein Bauherr sollte sich unbedingt gegen möglicherweise eintretende Schadensereignisse absichern. Empfehlenswerte Versicherungen für Bauherren sind vor allem:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen alle Risiken, die von den Bauarbeiten bzw. dem Bauvorhaben ausgehen.
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gegen alle Risiken, die vom Grundstück selbst ausgehen (etwa ausgehobene Gruben).
- Bauleistungsversicherung gegen Kosten aus beschädigten oder vernichteten Baumaterialien oder ganzen Bauleistungen (beispielsweise dem Dachstuhl) während der Bauzeit.
- Gebäudeversicherung (mit Feuerrohbauversicherung) gegen bestimmte Schäden am Gebäude selbst.
Bauherrenpflichten während des Hausbaus
- Die Verkehrssicherungspflicht gilt insbesondere während der Bauphase. Der Bauherr kann sie auch dem beauftragten Bauleiter oder einem beteiligten Unternehmen übertragen.
- Die Fertigstellung des Rohbaus ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig nach Fertigstellung der Dachkonstruktion, spätestens vor Beginn der Putzarbeiten, anzuzeigen.
- Die Einhaltung der genehmigten Fläche des Grundrisses und der Höhenmaße des Baus sind nachzuweisen.
- Der Bauherren hat zu gewährleisteten, dass das Bauvorhaben sicher und sachgemäß durchgeführt wird. Das heißt etwa, dass Fachkräfte mit Kenntnissen und Erfahrungen aus vergleichbaren Bauvorhaben beauftragt bzw. in Beratungen konsultiert werden.
- Sofern im Laufe der Bauarbeiten Altlasten, Kulturgüter oder Denkmäler entdeckt werden, ist dies der entsprechenden Behörde unverzüglich mitzuteilen.
- Der Bauherr ist verpflichtet, den Bau regelmäßig prüfen und kontrollieren lassen. Etwaige Mängel sind umgehend zu erfassen, wobei jeweils auch deren Beseitigung verlangt werden muss.
- Auch für den Baufortschritt gibt es Mitteilungspflichten. Zudem ist spätestens eine Woche vor Inbetriebnahme des Baus die Bauaufsichtsbehörde von der anstehenden Fertigstellung in Kenntnis zu setzen.
Bauherrenpflichten nach dem Hausbau
- Der Bauherr hat die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten. Erst nach der Feststellung der ordnungsgemäßen Bauausführung kann ein Haus in Benutzung genommen werden. Sollte es unvermeidlich sein, den Bau bereits vor der Bauabnahme zu beziehen, müssen zuvor sämtliche Sicherheitsbedenken ausgeräumt werde, damit die Bauaufsichtsbehörde die frühzeitige Benutzung des Hauses erlauben kann.
- Nach Abschluss des Baus bedarf es einer amtlichen Abnahme des fertigen Objekts. Die Feuerungsanlage muss gesondert durch den Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden.
- Das Haus muss im Grundbuch eingetragen werden.
- Es ist eine Gebäudeeinmessung unter Bauaufsicht durchzuführen.
- Sollen eine oder mehrere Wohnungen innerhalb des Gebäudes zum Verkauf angeboten werden, ist dafür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung einzuholen. Nach einem Verkauf ist wiederum ein Grundbucheintrag nötig.
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Anregungen, Themen- und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne unter bauen[at]wirbau.de entgegen. Machen Sie mit! - Vielen Dank