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Entwurfsplanung beim Hausbau,
von den Vorentwürfen zum vollständigen Entwurf
Beim Hausbau mit einem Architekten ist die sogenannte Entwurfsplanung eine ganz entscheidende Phase. Darin werden nach groben Skizzen, die der Architekt nach den Vorgaben des Bauherren anfertigt, nach und nach konkrete und für den Bauablauf maßgebliche Planungsschritte durchgeführt, die schließlich in einen finalen Entwurf eingehen.
Die erste Fassung: Der Vorentwurf
In der nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als Leistungsphase 2 bezeichnete Vorplanung fertigt der Architekt einen oder mehrere skizzenhafte Vorentwürfe des geplanten Hauses an. Dabei handelt es sich um Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen, in denen die Dimensionen, Relationen und Funktionen der einzelnen Räume des Hauses erkennbar werden. Damit verbunden sind eine erste Schätzung der zu erwartenden Kosten sowie die Vergewisserung über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden.
Der Weg zum vollständigen Entwurf: Die Entwurfsplanung
Die sogenannte Entwurfsplanung ist die Phase im Vorfeld eines Hausbaus, in der ein konkreter Entwurf des Vorhabens erarbeitet wird. In der HOAI wird sie auch als Leistungsphase 3 bezeichnet. Im Auftrag des Bauherren übernehmen Architekten und Ingenieure die Entwurfsplanung beim Hausbau. Am Ende des Prozesses steht ein dezidiert ausgearbeitetes, belastbares Konzept mit detaillierten Zeichnungen, in dem alle spezifischen Frage- und Problemstellungen des jeweiligen Projektes berücksichtigt sind. Auf dieser Grundlage lässt sich der Bau des Hauses im Detail planen und ausführen.
Welche Leistungen in welcher Planungstiefe und Darstellungsform im Einzelnen zur Entwurfsplanung gehören, ist in der HOAI festgeschrieben. Einen Überblick über die Leistungsphasen und deren Abrechnungen finden Sie hier: Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Am Ende der Entwurfsplanung wird deren Ergebnis noch einmal mit dem Bauherren abgestimmt. Falls das Bauvorhaben eine Genehmigung voraussetzt, stellt die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung innerhalb der Leistungsphase 4 dar.
Die wichtigen Grundleistungen in der Entwurfsplanung beim Hausbau sind:
- Erarbeiten des Planungskonzepts (das schrittweise Erstellen einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung “städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energie) und landschaftsökologischer Anforderungen” (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI), wobei neben dem Architekten auch andere an der Planung beteiligte Fachleute, etwa ein Bauingenieur, mitwirken. Das Ergebnis dieser Planungsleistung ist der vollständige Entwurf.
- Eine abschließende zeichnerische Darstellung des erarbeiteten Gesamtentwurfs, etwa detailliert durchgearbeitete und vollständige Entwurfszeichnungen. Dabei richtet sich der Maßstab nach der Art und der Größe des geplanten Baus. Wichtig sind hierbei auch Einzelheiten der geplanten Ausführung wie die Farb-, Licht- und Materialgestaltung.
- Abstimmungen mit zuständigen Behörden und weiteren an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens.
- Qualifizierte Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
- Anschließende Kostenkontrolle durch Vergleich des Ergebnisses der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
- Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen für den Bauherren und die weitere Planung.
Noch genauer ausgearbeitet wird der Hausbau nach Abschluss der Entwurfsplanung in der später folgenden Ausführungsplanung.
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